Liebe Eltern und liebe Kinder,
das Angebot der Videotherapie wird ab dem 1. April 2022 in die physiotherapeutische Regelversorgung übernommen und löst nahtlos die Corona-bedingte Sonderregelung zur videotherapeutischen Behandlung ab.
Physiotherapeutische Videotherapie kann künftig regelhaft bei bestimmten Leistungspositionen (KG Einzel- und Gruppenbehandlung, KG-Muko, KG-ZNS Kinder Bobath, KG-ZNS Erwachsene Bobath und Manuelle Therapie) zu einem definierten Anteil durchgeführt werden. Für die Abrechnung dieser telemedizinischen Leistungen wurden mit dem GKV-SV neue Positionsnummern in der Gebührenvereinbarung festgelegt. Die Vergütungssätze einer telemedizinischen Behandlung entsprechen dabei den Sätzen, die auch bei einer Behandlung in der Praxis abgerechnet werden.
Die Videotherapie ist eine schöne Alternative für uns und sie, ausgewählte Behandlungen kontaktlos durchführen zu können. Bisher haben wir sehr gute Erfahrungen damit gemacht. Die Familien haben es gerne genutzt.
Wenn sie Interesse an einer Videobehandlung haben, sprechen Sie uns gerne an.
Mit sonnigen Frühlingsgrüßen
Silke Voss-Schomacher